Die Reiseversicherung- ein Überblick
Eine Reiseversicherung sollte man auf jeden Fall vor einer Urlaubsreise abschließen, damit man auch dann finanziell abgesichert ist, wenn etwas Unvorhergesehenes passiert. Denn es geschieht oft, dass man im Urlaub ohne eigenes Verschulden in finanzielle Schwierigkeiten kommt, wenn beispielsweise das Gepäck mit der wertvollen Kamera gestohlen wurde oder man die Reise erst gar nicht antreten kann, weil es einen Todesfall in der Familie gab oder weil man vielleicht während der Reise erkrankt und ärztliche Behandlung braucht. Flüge nach Mallorca beispielsweise sind oft erst überbucht und dann doch wieder unterbesetzt was dazu führt, dass die Reiseanbieter immer unflexibler werden was die Erstattung der Ticketpreise betrifft.
Für alle diese Fälle gibt es Reiseversicherungen, die im Schadensfall den Versicherten entschädigen und finanziell unterstützen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Reiseversicherungen:
1. Reisekrankenversicherung:
Die Reisekrankenversicherung übernimmt die Kosten für ärztliche Behandlungen während eines Auslandaufenthaltes. Zusätzlich zu den Behandlungskosten werden auch Kosten für die benötigten Heilmittel (Medikamente, Verbände, Röntgenaufnahmen, etc.) erstattet. Auch Behandlungen beim Zahnarzt sind durch diese Reiseversicherung abgedeckt. Weiterhin zahlt die Versicherung auch die anfallenden Transportkosten in ein Krankenhaus und sogar Rettungs- und Bergungskosten.
2. Reiserücktrittsversicherung:
Die Reiserücktrittsversicherung kommt zum Tragen, wenn eine Reise noch vor ihrem Beginn abgesagt werden muss. Meist entstehen dadurch Storno- und andere Verwaltungskosten durch den Reiseveranstalter, die aber bei dieser Reiseversicherung von der Versicherungsgesellschaft getragen werden. Die Reiserücktrittsversicherung kann geltend gemacht werden, wenn die Reise aus unvorhersehbaren und schwerwiegenden Gründen nicht angetreten werden kann.
3. Reiseabbruchversicherung:
Die Reiseabbruchversicherung wird benötigt, wenn man die bereits angefangene Reise abbrechen muss. Hierfür müssen triftige Gründe vorliegen, die eine sofortige Heimreise verlangen, aber auch solche Gründe, die zu einer ungewollten Verlängerung der Reise führen. Die Kosten (z.B. wegen Elementarereignissen) für die Rückreise, usw. werden bei dieser Reiseversicherung über die Versicherung verrechnet.
4. Reisegepäckversicherung:
Die Reisegepäckversicherung ist eine Form der Reiseversicherung, die eine finanzielle Entschädigung bei Schadensfällen des Gepäcks bietet. Abgesichert sind beispielsweise Diebstahl, Beschädigung oder sogar Abhandenkommen des Gepäcks während der Reise.
Um auf alles vorbereitet zu sein und im Schadenfall nicht auf den anfallenden Kosten sitzenzubleiben, sollte man sich vor jeder Reise um den Abschluss einer Reiseversicherung kümmern.